Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Oktober 2008)
1. Vertragsparteien
Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und die Firma Scriptum-Schreibservice, Konsages 17, 17390 Groß Polzin (Auftragnehmer), vertreten durch Frau Gabriele Unverricht-Gildemeister. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.
2. Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten hiermit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Auftragserteilung hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingung Kenntnis genommen hat und zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
3. Vertragsabschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers über das Internet oder in anderer Form sind frei bleibend und unverbindlich. Der Leistungsumfang ist nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart worden ist.
4. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang
Die Leistungen von Scriptum-Schreibservice erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Scriptum-Schreibservice übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
Scriptum-Schreibservice wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.
5. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Auftragnehmer unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten.
Erbringt der Auftraggeber seine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber selbst zu tragen.
Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
Von allen Scriptum-Schreibservice übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die Scriptum-Schreibservice bei Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist der Auftragnehmer berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers sendet Scriptum-Schreibservice die Unterlagen zurück. Scriptum-Schreibservice ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Sicherung der Rückübersendung des Textes eine Sicherungskopie zu ziehen und diese, bis zum Ablauf eventueller Ansprüche des Auftraggebers gegen Scriptum-Schreibservice, aufzubewahren.
6. Lieferung
Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg, d. h. via Postsendung oder über elektronische Datenfernübertragung.
Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Im Falle der Lieferung auf anderem Wege als durch elektronische Datenfernübertragung trägt der Auftraggeber die Kosten des Versands.
7. Termine, Fristen
Die in diesem Vertrag genannten Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Andernfalls sind Termine/Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung einer Frist für eine Leistung nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat – als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht verhindert werden können - so wird die Frist angemessen verlängert.
8. Vergütung und Fälligkeit
Scriptum-Schreibservice berechnet dem Auftraggeber das Honorar unverzüglich nach Fertigstellung des Auftrags. Dauerkunden erhalten vom Auftragnehmer jeweils zum Monatsende eine Rechnung über die im Laufe des Monats geleisteten Schreibaufträge.
Die Rechnungssumme ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnung wird in der Regel per E-Mail zugestellt.
9. Leistungsmängel
Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich beim Auftragnehmer angezeigt werden. An der erbrachten Leistung darf keine Veränderung vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen.
10. Störung, höhere Gewalt
Der Auftragsnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden und Verzögerungen, die aufgrund von Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
11. Vertraulichkeit
Scriptum-Schreibservice sichert absolute Vertraulichkeit zu. Dies bezieht sich sowohl auf die Person des Kunden als auch auf Informationen, die durch den Auftrag bekannt werden. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung hat auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit Bestand. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.
12. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach § 5 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) auf das Datengeheimnis und gewährleistet nach § 9 BDSG alle organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
13. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Stralsund. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
14. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertragsabschluss
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.